Eine Kundin der OVM GmbH hatte das Finanzmanagement Paket gebucht. Aufgrund säumiger Zahlungen und mehrfach versuchter gütlicher Einigungsangebote durch die OVM GmbH, konnte leider nicht erreicht werden, daß die Kundin ihrer Zahlungspflicht nachkam. Sie ignoriete mehrfach Mahnungen und Vergleichsangebote. Letzendlich war die OVM GmbH gezwungen ihren Anspruch gericht geltend zu machen.
Die Beklagte nahm sich einen Rechtsanwalt und erkannte aber vor der mündlichen Verhandlung den Vertragsschluß an. Das Gericht erließ folgendes Urteil.
Montag, 16. Juli 2018
Montag, 9. Juli 2018
Verbraucherdienst e.V- RA Terstege unterliegt gegen OVM GmbH
RA Terstege, Anwalt des Verbraucherdienst e.V. (bereits berichtet) ist vor dem Amtsgericht Nürnberg am 28.06.2018 mit seiner Darstellung, Bestreiten des Vertragsschlusses seiner Mandantin, gegen die OVM GmbH, gescheitert.
RA Terstege hat den Finanz Management Vertrag und Mahnung der OVM GmbH, der eine zahlungssäumige Kundin der OVM GmbH betrifft, angefochten. Wir haben in folgendem Post bereits darüber berichtet. https://ovmgmbh.blogspot.com/2018/06/ra-terstege-unterliegt-im.html
Seiner Darstellung bzw. Abstreiten des Vertragsschlusses folgte das Gericht nicht und bezeichnete seine Ausführungen als "unsubstanzierte Behauptungen".
Die Kosten wurden vom Gericht der Kundin auferlegt. Das Gericht folgte den schlüssigen Ausführungen der OVM GmbH und hat natürlich den gültigen Vertragschluß bestätigt.
Auszug aus dem Gerichtsbeschluß:
RA Terstege hat den Finanz Management Vertrag und Mahnung der OVM GmbH, der eine zahlungssäumige Kundin der OVM GmbH betrifft, angefochten. Wir haben in folgendem Post bereits darüber berichtet. https://ovmgmbh.blogspot.com/2018/06/ra-terstege-unterliegt-im.html
Seiner Darstellung bzw. Abstreiten des Vertragsschlusses folgte das Gericht nicht und bezeichnete seine Ausführungen als "unsubstanzierte Behauptungen".
Die Kosten wurden vom Gericht der Kundin auferlegt. Das Gericht folgte den schlüssigen Ausführungen der OVM GmbH und hat natürlich den gültigen Vertragschluß bestätigt.
Auszug aus dem Gerichtsbeschluß:
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