RA Terstege hat den Finanz Management Vertrag und Mahnung der OVM GmbH, der eine zahlungssäumige Kundin der OVM GmbH betrifft, angefochten. Wir haben in folgendem Post bereits darüber berichtet. https://ovmgmbh.blogspot.com/2018/06/ra-terstege-unterliegt-im.html
Seiner Darstellung bzw. Abstreiten des Vertragsschlusses folgte das Gericht nicht und bezeichnete seine Ausführungen als "unsubstanzierte Behauptungen".
Die Kosten wurden vom Gericht der Kundin auferlegt. Das Gericht folgte den schlüssigen Ausführungen der OVM GmbH und hat natürlich den gültigen Vertragschluß bestätigt.
Auszug aus dem Gerichtsbeschluß:
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